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Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige spielen eine zentrale Rolle im schweizerischen Gesundheitswesen. Sie ermöglichen ihren Liebsten, trotz körperlichen und psychischen Einschränkungen, in ihrem eigenen zu Hause selbstbestimmt und würdevoll zu leben.
Die jahrelange Erfahrung und das tiefe Verständnis der Bedürfnisse Ihrer Angehörigen machen Sie zu einer unverzichtbaren Ressource.
Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, Ihre wertvolle Arbeit bei uns zu fairen Bedingungen auszuführen und dafür eine angemessene Entlohnung zu erhalten.

Entlastung und Anerkennung für pflegende Angehörige

Die Vorteile für Sie auf einen Blick

  • Sie bleiben weiterhin eine wichtige Bezugsperson für Ihren Angehörigen.
  • Wertschätzung durch sinnstiftende Arbeit.
  • Gerechte Entlohnung für Ihre Pflege
  • Faire Anstellungsbedingungen gemäss dem Vertrag der SGOL
  • Fachliche Unterstützung und Begleitung durch uns (direkte Ansprechperson)
  • Regelmässige Überprüfung der Pflegeleistung und des Pflegebedarfs durch uns
  • Zusätzliche Entlastungsangebote durch die SPITEX Genossenschaft Oberaargau Land

Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam an der gleichen Vision arbeiten: den Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem eigenen zu Hause so lange wie möglich zu ermöglichen.

Gerne klären wir weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an 062 961 54 66 oder schreiben Sie uns eine Email an spitex@sgol.swiss für eine persönliche Kontaktaufnahme durch eine Fachperson.

Häufige Fragen:

Wen darf die SPITEX als pflegenden Angehörigen anstellen?

  • Familie und direkte Verwandte
  • Ehepartner oder Lebenspartner/-in
  • Nachbaren oder/und Freunde aus dem direkten Lebensumfeld

Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein für eine Anstellung?

  • Die anzustellende Person muss einen ausreichenden Gesundheitszustand (psychisch und physisch) vorlegen können (wird vorgängig durch uns geprüft)
  • Die anzustellende Person darf maximal 75 Jahre alt sein
  • Die anzustellende Person muss mindestens einen Pflegehelferkurs (SRK) im Laufe des ersten Anstellungsjahres absolvieren oder über eine assistenz, sekundär oder tertiär Ausbildung verfügen
  • Die pflegebedürftige Person ist auf Pflegeleistungen gemäss KLV 7 Kategorie C "Massnahmen der Grundpflege" angewiesen

Welche Arbeiten darf ich verrichten?

Im Rahmen einer Anstellung bei der Spitex können Angehörige Pflegeleistungen gemäss Ihrem Ausbildungsgrad erbringen. Als Mindestanforderung gilt der SRK-Kurs, welcher innerhalb des ersten Jahres absolviert werden muss. Mit einer SRK-Grundausbildung können Pflegeleistungen der Stufe C (Massnahmen der Grundpflege) vornehmen. Falls ein höherer Ausbildungsgrad (FaGe oder Dipl. Fachperson) vorgewiesen wird, werden die Pflegeleistungen in Absprache und gemäss dem Bedarf von der SPITEX Genossenschaft Oberaargau Land definiert. Weitere Rahmenbedingungen werden vertraglich geregelt.

Wie gehe ich vor für eine mögliche Anstellung und was sind die nächsten Schritte?

  • Melden sie sich telefonisch bei uns.
  • Bei einem ersten Telefongespräch werden bereits erste Rahmenbedingungen/Voraussetzungen und die Pflegeleistungen besprochen.
  • Falls alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird ein persönliches Erstgespräch bei der zu pflegenden Person vor Ort durchgeführt.
  • Vor Ort wird der Pflegebedarf und die Pflegesituation begutachtet und die Rahmenbedingungen nochmals erläutert. Zudem wird die physische und psychische Situation durch die Fachperson beurteilt.
  • Wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird ein Anstellungsvertrag (immer nur auf Monatsbeginn) erstellt.
  • Nach Unterzeichnung des Anstellungsvertrages wird mit der Bezugsperson ein Termin zur Bedarfsabklärung und Einführung in die Pflege vereinbart. Ab dem Zeitpunkt der Bedarfsabklärung können die Pflegeleistungen während der Arbeitszeit erbracht und vergütet werden.

Welche Rechte und Pflichten?

  • Minds. SRK-Grundausbildung im ersten Jahr.
  • Die Spitex-Betriebe sind verpflichtet, die Qualität der Pflege durch die Fallführung (Tertiärmitarbeitende) systematisch zu überprüfen.
  • Im Rahmen der Qualitätskontrolle werden folgende Schwerpunkte beobachtet:
  • Qualitativhochwertige und korrekt durchgeführte Pflegetätigkeiten
  • Einhalten der Hygienestandards (Händehygiene, Arbeitshygiene)
  • Bedarf an Hilfsmittel und korrektes Anwenden
  • Einhalten des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit
  • Fachlich korrekte und täglich durchgeführte Verlaufsdokumentation
  • Pflegeleistungen unterliegen wie allen Angestellten der SGOL einer Dokumentationspflicht (mind. einmal täglich) und müssen korrekt erfasst werden. Diese dient der Abrechnung mit der Krankenkasse.
  • Die bei der Bedarfsermittlung vorgegebene Tagesarbeitszeit muss eingehalten werden.
  • Es dürfen nur Arbeiten gemäss der Bedarfsabklärung und dem Ausbildungsgrad ausgeführt und als Arbeitsleistung für eine Entlöhnung beantragt werden.
  • Pflegende Angehörige haben ein Recht auf Ferien, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein Mitarbeitergespräch
  • Pflegende Angehörige erhalten eine direkte Ansprechperson, welche sie bei der Pflege begleitet und unterstützt

 

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